KRITIS ist die offizielle Abkürzung für Kritische Infrastrukturen und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
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Der Schutz kritischer Infrastrukturen umfasst physische Sicherheitsmaßnahmen wie Objektschutz für Umspannwerke, Kraftwerke und Versorgungsanlagen sowie organisatorische und technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit. KRITIS-Betreiber unterliegen besonderen gesetzlichen Pflichten nach dem IT-Sicherheitsgesetz und der BSI-Kritisverordnung.
Das Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikSicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert neun KRITIS-Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Medien und Kultur sowie Staat und Verwaltung.
Die neun KRITIS-Sektoren
Energie: Stromversorgung (Kraftwerke, Übertragungsnetze, Umspannwerke), Gasversorgung, Mineralölversorgung. Dieser Sektor bildet das Rückgrat der Versorgungssicherheit.
Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit.
Ernährung: Lebensmittelproduktion, Lebensmittelhandel und Versorgungsketten.
Informationstechnik und Telekommunikation: Rechenzentren, Telekommunikationsnetze, Internet-Knotenpunkte.
Gesundheit: Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung, medizinische Labore und Blutbanken.
Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen und Zahlungsverkehrssysteme.
Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr und Logistik.
Medien und Kultur: Rundfunk, Fernsehen und Pressewesen.
Staat und Verwaltung: Regierung, Parlament, Justiz, Notfall- und Rettungswesen.
Rechtliche Grundlagen für KRITIS
IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG): Verpflichtet KRITIS-Betreiber zur Einhaltung von Mindeststandards für IT-Sicherheit, zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI und zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen.
BSI-Gesetz (BSIG): Regelt die Aufgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik bei der Überwachung und Unterstützung von KRITIS-Betreibern.
BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV): Definiert Schwellenwerte und legt fest, welche Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten und welche Pflichten daraus erwachsen.
KRITIS-Dachgesetz: Ein übergreifendes Gesetz zur Harmonisierung aller KRITIS-Regelungen befindet sich in Vorbereitung.
KRITIS-Schutzanforderungen
Physische Sicherheit: Zugangskontrollen, Perimeterschutz durch Zäune und Barrieren, Videoüberwachung, professionelle Objektbewachung und Alarmierungssysteme.
IT-Sicherheit: Schutz vor Cyberangriffen, sichere Netzwerkarchitektur, regelmäßige Sicherheitsaudits, Incident-Response-Prozesse und Datensicherungskonzepte.
Organisatorische Maßnahmen: Notfall- und Krisenpläne, redundante Systeme, regelmäßige Sicherheitsschulungen, vollständige Dokumentation und regelmäßige Sicherheitsübungen.
Meldepflichten: KRITIS-Betreiber müssen erhebliche Störungen unverzüglich an das BSI und zuständige Aufsichtsbehörden melden.
Professioneller KRITIS-Schutz durch Sicherheitsdienste
Der Schutz kritischer Infrastrukturen erfordert spezialisierte Sicherheitsdienstleister mit KRITIS-spezifischer Fachkompetenz. Professionelle Sicherheitsdienste bieten kosteneffiziente Alternativen zu behördlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Qualifikationen von KRITIS-Sicherheitspersonal:
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 34a GewO als gesetzliche Mindestvoraussetzung.
KRITIS-spezifische Fachschulungen zu Bedrohungsszenarien, technischem Anlagenverständnis und Notfallprozeduren.
Kenntnisse über Eskalationswege und Koordination mit Betreibern, Behörden und Rettungsdiensten.
Regelmäßige Fortbildungen in Sicherheitstechnik, Gefahrenabwehr und Krisenmanagement.
Leistungen professioneller KRITIS-Sicherheitsdienste
Objektschutz rund um die Uhr: Permanente Bewachung von Umspannwerken, Kraftwerken, Wasserwerken und anderen kritischen Anlagen durch geschultes Fachpersonal.
Zugangs- und Zutrittskontrolle: Strikte Regelung von Zutrittsberechtigungen, Identifikationssysteme und Besuchermanagement mit lückenloser Protokollierung.
Perimeterschutz: Überwachung von Außenanlagen, Zäunen und Zufahrtswegen zur Verhinderung unbefugten Zutritts.
Alarmverfolgung und Intervention: Schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle mit definierter Eskalationskette und Koordination mit Polizei und Feuerwehr.
Mobile Kontrollfahrten: Regelmäßige Patrouillen auf dem Gelände zur Identifikation von Sicherheitsrisiken und Schwachstellen.
Dokumentation: Vollständige Berichterstattung aller Vorfälle, Kontrollgänge und sicherheitsrelevanten Ereignisse.
Bedrohungsszenarien für KRITIS
Sabotage und Terrorismus: Gezielte Anschläge auf Versorgungseinrichtungen, Sabotage von Umspannwerken und Leitungen, Drohnenangriffe auf sensible Anlagen.
Cyberangriffe: Ransomware-Attacken auf Steuerungssysteme, APT-Angriffe (Advanced Persistent Threats), DDoS-Attacken auf kritische Dienste.
Vandalismus und Diebstahl: Beschädigung von Kabelschächten, Diebstahl von Kupferkabeln und technischer Ausrüstung, mutwillige Zerstörung.
Naturkatastrophen: Hochwasser, Stürme, Extremwetterereignisse mit Auswirkungen auf Betriebssicherheit.
KRITIS-Schutz in der Energieversorgung
Umspannwerke, Kraftwerke und Verteilerstationen benötigen besonderen Schutz aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Stromversorgung. Ein mehrstufiges Sicherheitskonzept umfasst:
Äußerer Schutzring: Umzäunung mit Übersteigschutz, Beleuchtung, Videoüberwachung und Zufahrtskontrollen.
Objektschutz: Permanente Bewachung durch zertifiziertes Personal mit technischem Verständnis der Anlagen.
Zugangsmanagement: Strikte Identifikationssysteme, Besuchermanagement und Protokollierung aller Zutritte.
Notfallmanagement: Alarmierungs- und Eskalationspläne, Koordination mit Feuerwehr und Polizei, regelmäßige Notfallübungen.
Wirtschaftliche Bedeutung von KRITIS-Schutz
Der Ausfall kritischer Infrastrukturen kann erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen:
Produktionsausfälle in der Industrie durch Stromausfälle.
Unterbrechung von Lieferketten und Logistikprozessen.
Verlust von Arbeitsplätzen durch Betriebsstillstände.
Massive Kosten für Wiederherstellung und Schadensbehebung.
Präventive Sicherheitsmaßnahmen durch professionelle Sicherheitsdienste sind daher wirtschaftlich sinnvoll und reduzieren Risiken erheblich.
Zertifizierungen und Standards für KRITIS
ISO/IEC 27001: Informationssicherheits-Managementsystem für systematischen IT-Schutz.
ISO 22301: Business Continuity Management zur Sicherstellung der Betriebskontinuität.
VdS-Richtlinien: Standards für physische Sicherheit und Einbruchschutz.
BSI-Grundschutz: IT-Sicherheitsstandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
Branchenspezifische Standards: Sektorspezifische Anforderungen für Energie, Wasser, Gesundheit und weitere KRITIS-Bereiche.
Vorteile professioneller KRITIS-Sicherheitsdienste
Spezialisierung: Gezielt geschultes Personal mit technischem Verständnis für kritische Infrastrukturen.
Kontinuierliche Verfügbarkeit: 24/7/365 Bewachung ohne Ressourcen-Engpässe.
Kosteneffizienz: Wirtschaftlichere Alternative zu behördlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Dokumentation: Professionelle Berichtssysteme und lückenlose Nachweisführung für Auditierungen.
Skalierbarkeit: Schnelle Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen bei erhöhten Bedrohungslagen.
Lokale Präsenz: Schnelle Reaktionszeiten durch regionale Verfügbarkeit.
Regionale KRITIS-Sicherheit
Professioneller KRITIS-Schutz erfordert lokale Expertise und schnelle Reaktionszeiten. Unsere spezialisierten Sicherheitsdienste stehen Ihnen zur Verfügung:
- KRITIS-Schutz Berlin – Hauptstadtregion
- KRITIS-Schutz Stuttgart – Baden-Württemberg
- KRITIS-Schutz Mannheim – Metropolregion Rhein-Neckar
- KRITIS-Schutz Frankfurt – Rhein-Main-Gebiet
- KRITIS-Schutz Leipzig – Sachsen
- KRITIS-Schutz Hannover – Niedersachsen
- KRITIS-Schutz Ingolstadt – Oberbayern
- KRITIS-Schutz Erfurt – Thüringen
Häufige Fragen zu KRITIS
Was bedeutet KRITIS?
KRITIS ist die Abkürzung für Kritische Infrastrukturen und bezeichnet Einrichtungen, deren Ausfall erhebliche Versorgungsengpässe oder Störungen der öffentlichen Sicherheit zur Folge hätte.
Welche Infrastrukturen gelten als KRITIS?
Das BSI definiert neun Sektoren als kritisch: Energie, Wasser, Ernährung, IT/Telekommunikation, Gesundheit, Finanzwesen, Transport, Medien und Staat/Verwaltung.
Welche Pflichten haben KRITIS-Betreiber?
KRITIS-Betreiber müssen IT-Sicherheitsstandards einhalten, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchführen und Notfallpläne vorhalten.
Wer legt fest, was als KRITIS gilt?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit dem BSI definiert kritische Infrastrukturen und legt Schwellenwerte fest.
Welche Qualifikationen benötigt KRITIS-Sicherheitspersonal?
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 34a GewO, KRITIS-spezifische Fachschulungen, technisches Verständnis der Anlagen und Kenntnisse über Notfallprozeduren sind erforderlich.
Was kostet professioneller KRITIS-Schutz?
Die Kosten variieren nach Objektgröße, Bedrohungslage und erforderlichem Sicherheitsniveau. Professionelle Anbieter erstellen individuelle Sicherheitskonzepte.
Wie schnell reagiert ein KRITIS-Sicherheitsdienst?
Bei stationärer Bewachung erfolgt sofortige Reaktion. Mobile Dienst