Einfach erklärt

DIN 77200-2

DIN 77200-2 ist der Teil der Normenreihe für Sicherungsdienstleistungen, der sich auf die erbrachte Leistung richtet. Nicht der Betrieb steht im Mittelpunkt, sondern das, was am Objekt tatsächlich getan wird: welche Leistungsart beauftragt ist, mit welcher Besetzung und Qualifikation sie erbracht wird, was dokumentiert wird und woran der Auftraggeber die Erfüllung erkennt.

Hinweis

CIBORIUS ist nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 zertifiziert.

Leistungsverzeichnis belastbar machen?
Zertifiziert nach DIN 77200-1 und -2 · Leistungsarten im Zertifikat

Abgrenzung zu DIN 77200-1

Teil 1 fragt nach dem Unternehmen, Teil 2 nach der Dienstleistung. Der Unterschied wird an einem Beispiel deutlich: Ein Anbieter kann seine Organisation, seine Personalauswahl und seine Dokumentation vorbildlich führen — das prüft Teil 1. Ob er eine Notruf- und Serviceleitstelle, einen Veranstaltungsdienst oder einen Interventionsdienst nach den Anforderungen der Norm erbringt, ist eine andere Frage. Sie wird über Teil 2 und über den Geltungsbereich im Zertifikat beantwortet.

Leistungsarten und Geltungsbereich

Sicherungsdienstleistungen sind nicht ein Ding, sondern viele: Objekt- und Werkschutz, Empfangs- und Pfortendienst, Revier- und Interventionsdienst, Veranstaltungsdienst, Kontroll- und Sicherheitsdienste im Verkehr, Betrieb einer Notruf- und Serviceleitstelle. Jede dieser Arten hat eigene Anforderungen an Qualifikation, Besetzung, Ausstattung und Nachweis. Deshalb ist die Frage „Sind Sie nach DIN 77200 zertifiziert?“ unvollständig. Die vollständige Frage lautet: für welche Leistungsarten und mit welchem Geltungsbereich. Beides steht im Zertifikat, nicht in der Selbstauskunft.

Was Teil 2 in der Praxis bewirkt

  • Leistungsbeschreibung statt Stundenzahl. Ein Auftrag wird über Aufgaben, Zeiten, Besetzung und Nachweise beschrieben — nicht nur über Stunden und Preis.
  • Qualifikation je Aufgabe. Eine Kontrollstelle, eine Leitstelle und ein Einlassdienst verlangen unterschiedliche Nachweise. Die Norm zwingt dazu, das je Position festzulegen.
  • Nachweis am Objekt. Kontrollgänge, Vorfälle, Übergaben und Abweichungen werden so dokumentiert, dass sie prüfbar sind.
  • Vergleichbarkeit in der Vergabe. Zwei Angebote werden erst vergleichbar, wenn beide dieselbe Leistung beschreiben.

Abgrenzung zu § 34a GewO

§ 34a GewO regelt, wer bewachen darf: Erlaubnis für das Unternehmen, Unterrichtung oder Sachkundeprüfung für das Personal, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Ausweis. Das ist Pflicht und gilt unabhängig von jeder Norm. DIN 77200-2 regelt nichts davon. Sie beschreibt, wie eine Leistung erbracht und belegt wird, und ihre Einhaltung prüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle — freiwillig, auf Antrag des Anbieters. Wer in einer Ausschreibung beides in einer Zeile abfragt, erhält am Ende zwei Antworten, die nichts miteinander zu tun haben.

Mit welchen Leistungsarten CIBORIUS® zertifiziert ist, steht unter Qualität und Zertifizierung.

Lass uns doch eine Bewertung da!

Klicke auf die Sterne um zu bewerten

von 5 · Bewertungen

Bislang keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diese Seite bewertet.

Es tut uns leid, dass dieser Beitrag für Sie nicht nützlich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?