DIN 77200-1 ist der Teil der Normenreihe für Sicherungsdienstleistungen, der sich auf den Sicherungsdienstleister als Unternehmen richtet. Geprüft wird nicht ein einzelner Einsatz, sondern die Organisation, die Einsätze möglich macht: Wer entscheidet, wer wird eingesetzt, wie wird eingewiesen, was wird dokumentiert und wie reagiert das Unternehmen, wenn etwas schiefgeht.
Hinweis
CIBORIUS ist nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 zertifiziert.
Zertifiziert nach DIN 77200-1 und -2 · Geltungsbereich im Zertifikat
Abgrenzung zu DIN 77200-2
Die beiden Teile trennen Unternehmen und Leistung. Teil 1 beantwortet die Frage: Ist dieser Dienstleister als Betrieb dafür aufgestellt? Teil 2 beantwortet die Frage: Wie wird die konkrete Sicherungsdienstleistung erbracht und nachgewiesen? Ein Betrieb kann organisatorisch geordnet sein und trotzdem eine bestimmte Leistungsart nicht abdecken. Deshalb steht im Zertifikat neben der Norm auch der Geltungsbereich.
Was Teil 1 im Kern verlangt
- Organisation: festgelegte Verantwortlichkeiten, Vertretungen, Erreichbarkeit und Entscheidungswege, die auch nachts tragen.
- Personal: geregelte Auswahl, Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen, Qualifikation je Aufgabe, dokumentierte Einweisung und wiederkehrende Fortbildung.
- Dienstanweisungen: schriftlich, objektbezogen, aktuell und dem eingesetzten Personal bekannt.
- Dokumentation: Einsatznachweise, Vorfallmeldungen, Übergaben, Kontrollnachweise — führbar und auffindbar.
- Notfallorganisation: Melde- und Alarmierungsketten, Eskalation, Erreichbarkeit der Leitstelle.
- Rechtliches und Wirtschaftliches: Versicherungsschutz, Datenschutz, Umgang mit fremden Schlüsseln, Regeln für Unterauftragnehmer.
- Verbesserung: interne Audits, Bearbeitung von Beschwerden und Abweichungen, belegte Korrekturen.
Abgrenzung zu § 34a GewO
Die gewerberechtliche Erlaubnis und die Qualifikation des Personals nach § 34a GewO sind gesetzliche Pflicht. Sie sind die Voraussetzung dafür, überhaupt bewachen zu dürfen, und kein Qualitätsmerkmal. DIN 77200-1 setzt darauf auf und prüft, ob das Unternehmen die Einhaltung dieser Pflichten organisiert und belegen kann — durch eine unabhängige Stelle, freiwillig und wiederkehrend. Der Unterschied ist einfach: Das eine darf nicht fehlen, das andere muss niemand haben.
Was ein Auftraggeber davon hat
Der Nutzen liegt in der Vergleichbarkeit. Angebote unterscheiden sich im Stundensatz, nicht in der Beschreibung — jeder Anbieter schreibt, er sei zuverlässig. Ein Zertifikat nach Teil 1 verschiebt die Frage von der Zusage auf den Nachweis: Es gibt Auditberichte, geprüfte Qualifikationsnachweise, geführte Dokumentation und eine Stelle, die das gegengezeichnet hat.
Der Geltungsbereich der Zertifizierung von CIBORIUS® steht unter Qualität und Zertifizierung.