Vom Stundensatz und von der Zahl der Stunden. Der Satz richtet sich nach der Qualifikation der Kräfte (Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK, darüber hinaus etwa die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft), nach dem regionalen Tarif und nach den Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag. Die Stundenzahl ergibt sich aus Schichtlänge, Zahl der Posten und Einsatzdauer; dazu kommen Anfahrt und, wenn Technik mitläuft, deren Miete. Spannen für den deutschen Markt stehen in unserem Beitrag zu den Kosten eines Sicherheitsdienstes.
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