DIN 77200-2 ist der Teil der Normenreihe für Sicherungsdienstleistungen, der sich auf die erbrachte Leistung richtet. Nicht der Betrieb steht im Mittelpunkt, sondern das, was am Objekt tatsächlich getan wird: welche Leistungsart beauftragt ist, mit welcher Besetzung und Qualifikation sie erbracht wird, was dokumentiert wird und woran der Auftraggeber die Erfüllung erkennt.
Hinweis
CIBORIUS ist nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 zertifiziert.
Zertifiziert nach DIN 77200-1 und -2 · Leistungsarten im Zertifikat
Abgrenzung zu DIN 77200-1
Teil 1 fragt nach dem Unternehmen, Teil 2 nach der Dienstleistung. Der Unterschied wird an einem Beispiel deutlich: Ein Anbieter kann seine Organisation, seine Personalauswahl und seine Dokumentation vorbildlich führen — das prüft Teil 1. Ob er eine Notruf- und Serviceleitstelle, einen Veranstaltungsdienst oder einen Interventionsdienst nach den Anforderungen der Norm erbringt, ist eine andere Frage. Sie wird über Teil 2 und über den Geltungsbereich im Zertifikat beantwortet.
Leistungsarten und Geltungsbereich
Sicherungsdienstleistungen sind nicht ein Ding, sondern viele: Objekt- und Werkschutz, Empfangs- und Pfortendienst, Revier- und Interventionsdienst, Veranstaltungsdienst, Kontroll- und Sicherheitsdienste im Verkehr, Betrieb einer Notruf- und Serviceleitstelle. Jede dieser Arten hat eigene Anforderungen an Qualifikation, Besetzung, Ausstattung und Nachweis. Deshalb ist die Frage „Sind Sie nach DIN 77200 zertifiziert?“ unvollständig. Die vollständige Frage lautet: für welche Leistungsarten und mit welchem Geltungsbereich. Beides steht im Zertifikat, nicht in der Selbstauskunft.
Was Teil 2 in der Praxis bewirkt
- Leistungsbeschreibung statt Stundenzahl. Ein Auftrag wird über Aufgaben, Zeiten, Besetzung und Nachweise beschrieben — nicht nur über Stunden und Preis.
- Qualifikation je Aufgabe. Eine Kontrollstelle, eine Leitstelle und ein Einlassdienst verlangen unterschiedliche Nachweise. Die Norm zwingt dazu, das je Position festzulegen.
- Nachweis am Objekt. Kontrollgänge, Vorfälle, Übergaben und Abweichungen werden so dokumentiert, dass sie prüfbar sind.
- Vergleichbarkeit in der Vergabe. Zwei Angebote werden erst vergleichbar, wenn beide dieselbe Leistung beschreiben.
Abgrenzung zu § 34a GewO
§ 34a GewO regelt, wer bewachen darf: Erlaubnis für das Unternehmen, Unterrichtung oder Sachkundeprüfung für das Personal, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Ausweis. Das ist Pflicht und gilt unabhängig von jeder Norm. DIN 77200-2 regelt nichts davon. Sie beschreibt, wie eine Leistung erbracht und belegt wird, und ihre Einhaltung prüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle — freiwillig, auf Antrag des Anbieters. Wer in einer Ausschreibung beides in einer Zeile abfragt, erhält am Ende zwei Antworten, die nichts miteinander zu tun haben.
Mit welchen Leistungsarten CIBORIUS® zertifiziert ist, steht unter Qualität und Zertifizierung.