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Einfach erklärt

VdS 2172

VdS 2172 ist eine zweiteilige Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH für die Anerkennung von Interventionsstellen im Sicherheitsgewerbe. Sie definiert Anforderungen an Wach- und Sicherheitsunternehmen, die Interventionsdienstleistungen als Teil der Sicherungskette anbieten.

Interventionsdienste gesucht?
Bundesweit · Schnelle Anrückzeiten

Eine Interventionsstelle dient zur schnellstmöglichen Erkennung, Bewertung und Abwehr von Gefahren, die durch Überwachungstechnik (Einbruch- oder Brandmeldeanlagen) vom Schutzobjekt gemeldet werden.

Aktueller Stand der Richtlinie (2026)

  • VdS 2172-1:2025-10 – Teil 1: Anforderungen an Interventionsstellen (aktuell gültige Fassung)
  • VdS 2172-2:2020-09 – Teil 2: Verfahren für die Anerkennung

Die Richtlinie wurde 2020 grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Die zweiteilige Struktur löste die vorherige Version von 2005 ab.

Ziel und Bedeutung

VdS 2172 schafft einen einheitlichen Qualitätsstandard für Interventionsdienstleistungen in Deutschland. Die Anerkennung nach VdS 2172 ist in der Versicherungswirtschaft und bei professionellen Auftraggebern anerkannt und wird häufig als Voraussetzung für die Beauftragung von Interventionsdiensten gefordert.
Interventionen sind gefahrabwehrende und schadenbegrenzende Maßnahmen als unmittelbare Reaktion auf Alarmierungen aus Brand- und Einbruchmeldeanlagen. Sie bilden einen wesentlichen Teil der Sicherungskette zwischen Alarmerkennung und Schadensabwehr.

Kernanforderungen

Die Überarbeitung 2020 reduzierte die Anforderungen auf zwei wesentliche Beurteilungskriterien:

  • Qualifikation der Interventionskräfte – Nachweis durch 24-stündige Schulung mit Wissensfeststellung bei VdS-anerkannten Ausbildungsstätten
  • Vertraglich festgesetzte Anrückzeiten – Dokumentationspflicht der Abfahrts- und Ankunftszeiten, Abgleich mit vereinbarten Anrückzeiten

Weitere Anforderungen umfassen:

  • Qualifizierte verantwortliche Person (Qualifikation als NSL-Fachkraft oder gleichwertig)
  • Dokumentiertes Sicherungskonzept
  • Strukturierte Prozesse für Alarmbearbeitung und Intervention
  • Technische und organisatorische Ausstattung der Interventionsstelle
  • Melde- und Berichtswesen
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden und Rettungskräften
  • Eigensicherung und Schutzmaßnahmen

Qualifikation der Interventionskräfte

Interventionskräfte müssen eine 24-stündige Schulungsmaßnahme mit simulierter Alarmverfolgung und anschließender Prüfung bei einer VdS-anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren (gemäß VdS 2868).
Schulungsinhalte umfassen:

  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen
  • Kommunikation und Deeskalation
  • Dienstkunde und Verhaltensgrundsätze
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Hilfskräften
  • Eigensicherung und Schutzmaßnahmen
  • Technische Systeme (EMA, BMA, Videoüberwachung)

Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein Zertifikat dokumentiert und gilt als Nachweis der gemäß DIN 77200 geforderten zusätzlichen 24-stündigen Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte.

Abgrenzung zu verwandten Richtlinien

  • VdS 3138 – Richtlinien für Notruf- und Service-Leitstellen (NSL), umfassendere Anforderungen für Leitstellen mit Alarmempfang
  • DIN EN 50518 – Alarmempfangsstellen (AES), europäische Norm für Alarmzentralen
  • DIN 77200Branchenspezifische Qualitätsnorm für Sicherheitsdienstleister, die über VdS 2172 hinausgeht
  • VdS 2237 – Prüfungsordnung zur Qualifikation von Fachkräften in NSL und Interventionsstellen

Während VdS 2172 speziell Interventionsstellen betrifft, decken andere VdS-Richtlinien ergänzende Bereiche der Sicherungskette ab.

Anerkennungsverfahren

Die Anerkennung erfolgt durch die VdS Schadenverhütung GmbH als Zertifizierungsstelle.
Der Ablauf umfasst:

  • Auftragserteilung mit Vorlage der Dokumentation der Schutzziele
  • Dokumentenprüfung (ggf. mit Remote-Audit-Techniken)
  • Audit vor Ort zur Prüfung der praktischen Umsetzung
  • Zertifikatsausstellung bei erfüllten Anforderungen

Die Anerkennung hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. In dieser Zeit erfolgen:

  • Erste Überwachungsprüfung nach 14-20 Monaten
  • Zweite Überwachungsprüfung nach 29-33 Monaten

Bei Abweichungen müssen Korrekturmaßnahmen innerhalb von 3 Monaten nachgewiesen werden.

Vereinfachungen seit 2020

Die Überarbeitung 2020 brachte wesentliche Vereinfachungen:

  • Kein Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 9001) mehr erforderlich
  • Reduzierung auf essentielle Managementsystem-Aspekte
  • Pauschalpreis pro Jahr statt Einzelposten
  • Fokus auf messbare Qualitätskriterien (Qualifikation und Anrückzeiten)

Diese Änderungen ermöglichen auch kleineren Sicherheitsunternehmen den Zugang zur VdS-Anerkennung und fördern eine flächendeckende Verfügbarkeit qualifizierter Interventionsstellen.

Dokumentationspflichten

Interventionsstellen müssen dokumentieren:

  • Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten bei jedem Einsatz
  • Abweichungen von vereinbarten Anrückzeiten
  • Ursachenklärung bei Nichteinhaltung von Anrückzeiten
  • Interventionspläne und Schließmittel der Schutzobjekte
  • Einsatzberichte und Meldewesen
  • Qualifikationsnachweise aller Interventionskräfte

Die Dokumentation muss der VdS-Zertifizierungsstelle auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Vorteile der VdS-Anerkennung

Für Interventionsstellen: Qualitätsnachweis gegenüber Auftraggebern und Versicherern, bessere Marktpositionierung, Zugang zu anspruchsvollen Aufträgen, Listung im VdS-Verzeichnis.
Für Auftraggeber: Geprüfte Qualifikation der Interventionskräfte, nachvollziehbare Anrückzeiten, definierte Qualitätsstandards, Versicherungskonformität, höhere Gefahrenabwehr-Effizienz.
Für Versicherer: Minimierung von Schadensrisiken durch qualifizierte Intervention, nachprüfbare Standards, reduzierte Schadenshöhen durch schnelle Reaktion.

Strategische Bedeutung

VdS verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, Interventionsstellen möglichst flächendeckend anzuerkennen. Dadurch können Kunden und Versicherer auf naheliegende qualifizierte Betriebe zurückgreifen, was Anrückzeiten minimiert und die Chancen der Gefahrenabwehr erhöht.
Die VdS 2172 hat sich als anerkannter Standard für Interventionsdienstleistungen in der deutschen Sicherheitswirtschaft etabliert.

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