Einfach erklärt

Überfallmeldeanlage

Eine Überfallmeldeanlage meldet eine akute Bedrohung von Menschen. Eine bedrohte Person löst sie bewusst aus, und zwar still: Im Raum passiert nichts Hörbares, damit der Täter die Meldung nicht bemerkt und die Lage nicht eskaliert. Die Anforderungen an solche Anlagen beschreibt DIN VDE 0833-3.

Abgrenzung zur Einbruchmeldeanlage

Die Einbruchmeldeanlage schützt Sachwerte in einem unbesetzten Objekt und löst selbsttätig aus, wenn jemand eindringt. Die Überfallmeldeanlage schützt Menschen in einem besetzten Objekt und wird von Menschen ausgelöst. Daraus folgt der wichtigste Unterschied: Ein Einbruchalarm darf laut sein und abschrecken. Ein Überfallalarm muss leise bleiben, sonst gefährdet er die Person, die er schützen soll. Beide Funktionen stecken oft in einer Anlage, bleiben aber getrennt geführt.

Meldearten

  • Hand- und Fußtaster: verdeckt an Kasse, Tresen, Empfang oder Schreibtisch.
  • Funktaster: am Körper getragen, für Personal in Bewegung.
  • Geldscheinkontakt: löst aus, wenn der letzte Schein aus der Halterung gezogen wird.
  • Zwangscode: eine abweichende Eingabe am Bediengerät, die nach außen wie eine normale Bedienung aussieht.

Was vorher geregelt sein muss

Ein stiller Alarm nützt nur, wenn er zuverlässig ankommt und eine geübte Reaktion auslöst. Dazu gehören die Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle über einen überwachten Übertragungsweg, eine Absprache über die Weiterleitung an die Polizei, ein Ablaufplan für die Leitstelle mit Rückrufregeln und Kennwörtern sowie schriftliche Verhaltensregeln für das Personal. Diese Regeln müssen geübt werden — der entscheidende Handgriff darf im Ernstfall nicht das erste Mal erfolgen. Wer aus Sorge vor Fehlalarmen die Taster versteckt oder deaktiviert, hebt die Anlage auf.

Grenzen

  • Auslösen kostet Mut und Gelegenheit. Wer beobachtet wird, erreicht keinen Taster. Deshalb gehören mehrere Auslöseorte und Körpertaster dazu.
  • Hilfe braucht Zeit. Der Alarm verkürzt die Meldung, nicht die Anfahrt. Die Verhaltensregel lautet in aller Regel: Wertsachen herausgeben, Personen schützen, beobachten.
  • Fehlalarme haben Folgen. Ein unbegründeter Polizeieinsatz kann kostenpflichtig sein, und häufige Fehlalarme kosten Glaubwürdigkeit.

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