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FAQ

Welche physischen Sicherheitsmaßnahmen schreibt NIS-2 konkret vor?

25. Januar 2026

NIS-2 (Artikel 21) fordert physische Sicherheit „soweit angemessen“ basierend auf einer Risikoanalyse. Die konkreten Maßnahmen sind risikobasiert und verhältnismäßig – das heißt, Ihre individuelle Risikoanalyse gemäß § 30 BSIG bestimmt, welche Maßnahmen für Ihre spezifische Anlage erforderlich sind.

Für eingegrenzte kritische Anlagen (Umspannwerke, Kraftwerke, Rechenzentren) umfasst dies nach typischer Risikobewertung: Zutrittskontrolle, Perimeterschutz, Objektüberwachung und nachweisbare Dokumentation.

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