Mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Einlass und für leitende Aufgaben verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung bei der IHK. Dazu kommt die Zuverlässigkeitsprüfung über das Bewacherregister. Wir schulen darüber hinaus an unserer eigenen Akademie weiter, unter anderem zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK).
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