Beitrag: Sabotage an Umspannwerken: Was Betreiber kritischer Energieinfrastruktur jetzt prüfen müssen

Zuletzt aktualisiert: 05. September 2026

Umspannwerk überwacht mit Kameraturm, Überwachungsroboter und Drohne

Die Fälle von Sabotage an Umspannwerken der vergangenen Tage zeigen, dass der physische Schutz von Strominfrastruktur kein theoretisches Risiko mehr ist. In Brandenburg wurde Anfang September ein Umspannwerk im Umfeld des Kraftwerks Jänschwalde zum Ziel eines mutmaßlichen Anschlags; die Landesregierung sprach von einem Anschlagsversuch auf die Energieversorgung. Kurz darauf folgten Ermittlungen zu weiteren Vorfällen an Energieanlagen in Nordrhein-Westfalen.

Für Betreiber stellt sich damit nicht in erster Linie die Frage, was bei den einzelnen Vorfällen genau geschehen ist. Die praktisch relevante Frage lautet: Reicht der eigene Schutz gegen einen vorbereiteten, gezielten physischen Angriff aus – und lässt sich das im Zweifel auch belegen?

Umspannwerke und Schaltanlagen sichern
Perimeter · Detektion · Verifikation · Intervention · Nachweis

Was die aktuellen Anschläge auf Umspannwerke zeigen

Die folgenden Fälle führen die Ermittlungsbehörden im Zusammenhang. Sie unterscheiden sich weiterhin in ihrem Bestätigungsgrad, deshalb geben wir sie getrennt und nach dem jeweiligen Stand der Ermittlungen wieder.

Brandenburg, 1. September 2026. An einem Umspannwerk im Umfeld des Kraftwerks Jänschwalde bei Turnow-Preilack wurde versucht, an Höchstspannungsleitungen Kurzschlüsse auszulösen. Die Landesregierung Brandenburg bezeichnete den Vorgang als mutmaßlichen Anschlag beziehungsweise Anschlagsversuch; die Sicherheitsbehörden ermitteln.

Bergheim-Rheidt, 1. September 2026. Nach einem Kurzschluss in einem Umspannwerk bei Köln fanden Ermittler in einem angrenzenden Feld sechs Abschussvorrichtungen, mit denen offenbar Draht über Leitungen gebracht werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Köln wertet die Funde als gewichtige Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Straftat und ermittelt wegen verfassungsfeindlicher Sabotage sowie Störung öffentlicher Betriebe. Konkrete Täterhinweise gibt es nach dem bisherigen Stand nicht; die Vorrichtungen werden auf Spuren untersucht.

Dormagen-Göhr, 3. September 2026. Am Abend entdeckte ein Passant einen verdächtigen Gegenstand an einem Umspannwerk zwischen Köln und Düsseldorf. Ziel war offenbar erneut ein Kurzschluss. Schäden an der Anlage stellten die Ermittler nicht fest. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 4. September führen die Staatsanwaltschaften Cottbus und Köln sowie die Polizeien Brandenburg und Köln das Umspannwerk Dormagen ausdrücklich unter den betroffenen Anlagen auf, neben Brandenburg, Rheidt und Weisweiler.

Bekennerschreiben. Den Ermittlungsbehörden liegen zwei übereinstimmende Schreiben vor. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bezeichnete sie am 4. September als authentisch: Angaben daraus trafen an mehreren Standorten zu. Die Polizei überprüfte daraufhin die dort genannten Einrichtungen. Zu Details der Schreiben äußern sich die Behörden nicht.

Wer hinter den Taten steht, ist offen. Für Betreiber ist die sicherheitsfachliche Lehre davon unabhängig dieselbe: Die eingesetzten Mittel waren einfach, die Ziele lagen im Freien, und die Wirkung sollte in allen bestätigten Fällen über die Leitung erzielt werden, nicht durch das Betreten der Anlage.

Zeitgleicher Polizeieinsatz in Ganderkesee

Am 4. September gegen 3 Uhr morgens fand die Polizei auf dem Gelände eines Umspannwerks am Schlutterweg in Ganderkesee einen offenstehenden Schaltschrank. Es folgte ein Großeinsatz mit Hubschrauber, Diensthunden und THW. Die Beamten trafen niemanden an und stellten keine Beschädigungen fest. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand nicht.

Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, prüfen die Ermittler weiter. Einen Zusammenhang mit den Sabotagefällen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stellte die Polizei nicht her. Wir führen den Vorgang deshalb getrennt.

Für Betreiber ist gerade dieser Fall aufschlussreich: Ein offenstehender Schaltschrank auf einer unbesetzten Anlage ist zunächst nur eine Feststellung. Ob daraus ein Ereignis wird, entscheidet sich daran, wie schnell jemand sie bemerkt, bewertet und einordnet.

Warum Umspannwerke so exponiert sind

Umspannwerke vereinen mehrere Eigenschaften, die sie von üblichen Betriebsstätten unterscheiden:

  • Dauerhaft unbesetzt. Der Betrieb erfolgt fernüberwacht aus der Netzleitstelle; vor Ort bemerkt niemand eine Annäherung
  • Weitläufiger Perimeter. Freiluftanlagen haben Zaunlängen von mehreren hundert Metern bis zu Kilometern, häufig entlang von Feldern und Wirtschaftswegen
  • Abgelegene Lage. Geringe soziale Kontrolle, wenig Zufallsentdeckung, lange Anfahrtswege für Einsatzkräfte
  • Wirkung ohne Betreten. Ein Teil der Schadensszenarien setzt kein Eindringen voraus – die Einwirkung erfolgt von außen auf die Freileitung
  • Lange Wiederbeschaffung. Leistungstransformatoren sind Sonderanfertigungen mit Lieferzeiten von vielen Monaten

Der letzte Punkt verschiebt die Verhältnismäßigkeit. Wenn einem geringen Tataufwand ein Wiederherstellungszeitraum von Monaten gegenübersteht, rechnet sich Prävention anders als bei ersetzbaren Sachwerten.

Rechtsstand September 2026

Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Es schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden Rahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen. Zwei Vorschriften prägen die Praxis:

  • § 12 – Risikoanalyse und -bewertung: Betreiber haben die Risiken für ihre kritischen Anlagen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und in wiederkehrenden Abständen zu aktualisieren
  • § 13 – Resilienzmaßnahmen: Auf dieser Grundlage sind angemessene Maßnahmen zu treffen. Genannt werden unter anderem bauliche und technische Sicherung, Überwachung der Umgebung, Detektionseinrichtungen, Zugangskontrollen sowie Regelungen für den Ereignisfall

Wichtig für die Einordnung: Welche Anlagen im Einzelnen als kritische Anlagen gelten, wird über Schwellenwerte in einer Rechtsverordnung bestimmt. Diese Konkretisierung befindet sich nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weiterhin in Erarbeitung. Eine Registrierungspflicht nach dem KRITIS-Dachgesetz besteht deshalb derzeit noch nicht, und die daran anknüpfenden Fristen laufen noch nicht.

Aus dieser Übergangslage folgt kein Grund zum Abwarten. Risikoanalyse, Schutzkonzept und Nachweisführung brauchen Vorlauf; wer erst mit Inkrafttreten der Verordnung beginnt, arbeitet unter Zeitdruck. Und unabhängig von der formalen Einstufung bleibt die Verantwortung für den sicheren Betrieb ohnehin beim Betreiber.

Warum ein Zaun allein nicht genügt

Der häufigste Fehler in der Praxis ist die isolierte Maßnahme: ein höherer Zaun ohne Detektion, eine Kamera ohne Aufschaltung, eine Aufschaltung ohne definierte Interventionskette. Gegen Gelegenheitstäter wirkt jede dieser Maßnahmen für sich. Gegen eine vorbereitete Tat wirkt sie nur als Teil einer Kette.

Diese Kette hat fünf Glieder, und jedes löst das nächste aus:

  • Perimeterschutz verzögert. Seine Wirkung bemisst sich nicht daran, ob er überwunden werden kann, sondern wie lange das dauert – und ob diese Zeit für eine Reaktion reicht
  • Detektion wandelt Verzögerung in Handlungsfähigkeit. Ohne sie verstreicht die gewonnene Zeit ungenutzt
  • Alarmverifikation unterscheidet Tier, Witterung und Technikfehler von einer echten Annäherung. Ohne diesen Schritt entstehen Fehlalarme, die auf Dauer die Reaktionsbereitschaft aushöhlen
  • Intervention führt zu einer Maßnahme vor Ort und zur Einbindung von Polizei oder Feuerwehr
  • Dokumentation belegt Ereignis, Bewertung und Zeitverlauf – für Ermittlungen, Versicherung, Aufsicht und die eigene Risikobewertung

Die Kette reißt an ihrer schwächsten Stelle. Genau das ist auch der Grund, warum § 13 des KRITIS-Dachgesetzes nicht nur bauliche Sicherung nennt, sondern Umgebungsüberwachung, Detektion, Zugangskontrolle und Abläufe im Ereignisfall in einem Zug aufführt. Physischer Schutz ist keine Einzelmaßnahme, sondern eine Sicherheitskette.

Umspannwerk sichern: 10 Punkte, die Betreiber jetzt prüfen sollten

Die folgende Liste ist bewusst als Prüffrage formuliert. Sie ersetzt keine Risikoanalyse, macht aber in kurzer Zeit sichtbar, wo ein Schutzkonzept Lücken hat.

  • 1. Perimeterschutz. Ist die Umfriedung auf der gesamten Länge intakt, mit Übersteig- und Untergrabschutz, freien Sichtachsen und gesicherten Toren?
  • 2. Erkennung unbefugter Annäherungen. Wird eine Annäherung bereits vor dem Zaun erkannt – oder erst, wenn jemand auf dem Gelände steht?
  • 3. Alarmverifikation. Kann jeder Alarm innerhalb definierter Zeit anhand von Bild und Sensordaten bewertet werden, oder gehen Meldungen ungeprüft in eine Warteschlange?
  • 4. Interventionszeit. Wie lange dauert es realistisch vom verifizierten Alarm bis zum Eintreffen vor Ort – nachts, am Wochenende, bei schlechter Witterung?
  • 5. Abgelegene und schwer einsehbare Bereiche. Welche Abschnitte sind kameratechnisch nicht abgedeckt, und wie werden sie kompensiert?
  • 6. Ausfall von Stromversorgung, Kommunikation oder Sicherheitstechnik. Was passiert mit Detektion, Aufschaltung und Meldeweg, wenn genau diese Systeme ausfallen? Gibt es eine Rückfallebene, und wird sie regelmäßig geprüft?
  • 7. Bau-, Wartungs- und Revisionsphasen. Wer sichert die Anlage, wenn der Perimeter geöffnet ist, Fremdfirmen auf dem Gelände arbeiten und Technik außer Betrieb ist?
  • 8. Alarm- und Eskalationswege. Ist schriftlich geregelt, wer wann informiert wird und ab welchem Punkt Polizei und Netzleitstelle eingebunden werden?
  • 9. Ereignisdokumentation. Sind Meldung, Bewertung, Maßnahme und Zeitverlauf lückenlos und nachvollziehbar erfasst – auch Monate später?
  • 10. Aktualität der Risikoanalyse. Berücksichtigt die letzte Analyse vorsätzliche Einwirkung als eigene Gefährdungskategorie, und ist sie nach der aktuellen Lage noch tragfähig?

Wer bei mehr als zwei dieser Punkte zögert, hat kein Technikproblem, sondern eine Lücke im Konzept.

Schutzmaßnahmen werden bereits ausgeweitet

Die Entwicklung ist nicht auf Absichtserklärungen beschränkt. Nach den Angriffen auf das Berliner Stromnetz wurden dort rund 20 Kilometer Zaun verstärkt oder neu errichtet, mit einer Höhe von 2,40 Metern und Übersteigschutz; zugesagt sind mindestens 200 Millionen Euro für die Sicherung der Netzinfrastruktur. Parallel haben Übertragungsnetzbetreiber die Überwachung einzelner Standorte kurzfristig ausgeweitet.

Für die Mehrheit der Betreiber ist das weniger ein Vorbild im Maßstab als ein Hinweis auf die Richtung: Der Schwerpunkt verschiebt sich von der reinen Umfriedung hin zu Detektion, Verifikation und belegbarer Reaktionsfähigkeit.

Was das für Ihren Standort bedeutet

Die aktuellen Fälle liefern keinen Anlass zur Aufregung, aber einen guten Anlass zur Prüfung. Drei Schritte sind kurzfristig umsetzbar und unabhängig von der laufenden Rechtsverordnung sinnvoll:

  • Bestandsaufnahme der Kette: Für jedes Glied benennen, wer es verantwortet, wie lange es braucht und was bei Ausfall geschieht
  • Ein realistischer Test statt einer Papierprüfung: Ein ausgelöster Alarm zeigt in wenigen Minuten, ob Verifikation und Intervention wie vorgesehen funktionieren
  • Abgleich der Risikoanalyse mit der aktuellen Bedrohungslage, insbesondere hinsichtlich Einwirkung von außen ohne Betreten der Anlage

Wie sich diese Kette an Umspannwerken und Schaltanlagen konkret aufbauen lässt – von der Freilandsicherung über die Videofernüberwachung bis zur Intervention – haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt: KRITIS-Schutz für Umspannwerke.

Stand: 5. September 2026. Angaben zu den Vorfällen nach dem jeweils zu diesem Zeitpunkt öffentlich bekannten Ermittlungsstand.

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