Gleisbausicherung schützt Menschen, die im Gleisbereich arbeiten, vor dem Bahnbetrieb. Sie sorgt dafür, dass jede Person die Gleise rechtzeitig verlassen kann, bevor ein Zug den Arbeitsort erreicht. Grundlage sind das Regelwerk der Unfallversicherung für Arbeiten im Bereich von Gleisen und die Vorgaben des jeweiligen Infrastrukturbetreibers.
Abgrenzung zur Baustellenbewachung
Beides heißt Sicherung, schützt aber Gegensätzliches. Die Baustellenbewachung schützt Material, Maschinen und Container gegen Diebstahl und Vandalismus — sie richtet sich nach außen. Die Gleisbausicherung schützt die Arbeitenden gegen den laufenden Bahnbetrieb — sie richtet sich nach innen. Auf einer Gleisbaustelle laufen häufig beide Aufträge parallel und werden von unterschiedlichen Kräften mit unterschiedlicher Qualifikation erfüllt.
Die Rollen
- Sicherungsaufsicht: verantwortet das Sicherungsverfahren an der Arbeitsstelle. Sie legt fest, wie gesichert wird, weist die Beschäftigten ein, überwacht die Einhaltung und bricht die Arbeit ab, wenn die Sicherung nicht mehr trägt.
- Sicherungsposten: beobachtet die Strecke, erkennt annähernde Fahrzeuge und warnt so früh, dass die Rotte den Gefahrenbereich verlassen kann. Er hat keine andere Aufgabe — Mitarbeit am Bau ist ausgeschlossen.
- Automatische Warnsysteme: erfassen Zugfahrten technisch und lösen akustische und optische Warnungen aus. Sie entlasten die Posten, ersetzen aber die Aufsicht nicht.
- Feste Absperrung und Gleissperrung: die wirksamsten Verfahren, weil sie die Gefahr entfernen statt sie zu überwachen.
Anforderungen an das Personal
Sicherungskräfte brauchen eine spezielle Ausbildung mit Prüfung, eine regelmäßige Fortbildung und einen Nachweis der körperlichen Eignung, insbesondere für Hören, Sehen und Reaktion. Nachtarbeit, Wetter und lange Standzeiten gehören zum Regelfall. Wer die Eignung verliert, verliert die Berechtigung — das ist keine Formalie, sondern der Kern des Verfahrens.
Grenzen
- Warnen ist die schwächste Stufe. Wo Sperrung oder Absperrung möglich ist, hat sie Vorrang.
- Lärm und Sicht. Baumaschinen, Kurven, Tunnel und Bewuchs verkürzen die Vorwarnzeit. Dann trägt das Verfahren nicht mehr und muss geändert werden.
- Keine Doppelaufgaben. Ein Posten, der nebenbei mitarbeitet, sichert nicht.
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