Der Fahrkartenprüfdienst kontrolliert in Bussen, Bahnen und an Haltestellen, ob Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis mitführen. Bei fehlendem oder ungültigem Ticket erhebt er das erhöhte Beförderungsentgelt und nimmt die Personalien auf. Beauftragt wird er vom Verkehrsunternehmen; er handelt in dessen Namen, nicht als Behörde.
Abgrenzung zum Sicherheitsdienst im Verkehr
Der Prüfdienst hat einen wirtschaftlichen Auftrag: Er sichert die Einnahmen und prüft Beförderungsverträge. Der Sicherheitsdienst im öffentlichen Personenverkehr hat einen ordnungsbezogenen Auftrag: Präsenz, Konfliktbearbeitung, Durchsetzung der Beförderungsbedingungen und Hilfe für Fahrgäste. Beide Rollen treffen sich häufig im gemischten Team, weil eine Kontrolle Konflikte auslöst und ein Sicherheitsteam die Kontrolle absichert. Die Bundespolizei ist auf Bahnanlagen zuständig und bleibt es — der Prüfdienst ruft sie, er ersetzt sie nicht.
Ablauf einer Kontrolle
Das Team steigt geschlossen zu, besetzt die Türen und arbeitet den Wagen von einer Seite ab. Jeder Fahrausweis wird geprüft, elektronische Tickets werden ausgelesen, Zeitkarten mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Fehlt ein gültiger Fahrausweis, nimmt der Prüfer den Sachverhalt auf, weist auf das erhöhte Beförderungsentgelt hin und dokumentiert Ort, Zeit, Linie und Angaben zur Person. Auseinandersetzungen werden deeskalierend geführt und protokolliert.
Rechtsgrundlage und Grenzen
Die Grundlage bilden die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens; sie regeln das erhöhte Beförderungsentgelt. Wer ohne Fahrausweis fährt, kann sich zusätzlich nach § 265a StGB strafbar machen, weil er eine Leistung erschleicht.
Die Befugnisse enden früher, als viele annehmen. Prüfer sind keine Amtsträger. Sie dürfen keine Ausweise einbehalten, nicht durchsuchen und keine Personalien mit Zwang erheben. Verweigert ein Fahrgast die Angaben, greifen die Jedermannsrechte: Festhalten ist nur zulässig, wenn der Betroffene auf frischer Tat betroffen wird und seine Identität sonst nicht festgestellt werden kann — und nur bis zum Eintreffen der Polizei. Jeder Schritt darüber hinaus ist rechtswidrig und für das Verkehrsunternehmen teurer als das entgangene Entgelt.
Qualifikation
Prüfkräfte brauchen die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO, dazu Tarifkenntnis, Deeskalationstraining, Kenntnis der Notfallabläufe im Verkehrsbetrieb und Sicherheit im Umgang mit Beschwerden. Wer in der Nacht und an sozialen Brennpunkten arbeitet, braucht zusätzlich eine belastbare Teamstärke.
Welche Leistungen CIBORIUS® im öffentlichen Personenverkehr übernimmt, steht bei der ÖPV Sicherheit.