Einfach erklärt

Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage erkennt einen Brand in seiner Entstehung, alarmiert die Menschen im Gebäude und meldet das Ereignis weiter — an eine ständig besetzte Stelle oder über eine Übertragungseinrichtung direkt zur Feuerwehr. Sie ist eine überwachte Anlage: Sie meldet nicht nur Feuer, sondern auch ihre eigenen Störungen.

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Abgrenzung zum Rauchwarnmelder

Der Unterschied ist grundsätzlich und wird häufig verwechselt. Ein Rauchwarnmelder ist ein Einzelgerät mit eigenem Signalgeber. Er warnt die Menschen im Raum und sonst niemanden; für Einbau, Betrieb und Instandhaltung gilt DIN 14676. Eine Brandmeldeanlage ist ein System aus Zentrale, Meldergruppen, Alarmierungseinrichtungen und Übertragungsweg. Sie folgt DIN 14675 für Aufbau und Betrieb und DIN VDE 0833-2 für die Festlegungen zur Anlagentechnik.

Praktisch heißt das: Der Rauchwarnmelder weckt, die Brandmeldeanlage löst eine Reaktion aus — Evakuierung, Feuerwehranfahrt, Ansteuerung von Rauchabzug, Türen und Aufzügen. Der eine ersetzt den anderen nicht, und keiner von beiden löscht.

Bestandteile

  • Brandmelderzentrale: nimmt Meldungen auf, wertet aus, steuert Alarmierung und Weiterleitung.
  • Automatische Melder: Rauch-, Wärme-, Flammen- und Ansaugrauchmelder, je nach Raumnutzung und Störgrößen.
  • Handfeuermelder: Auslösung durch Personen an Flucht- und Rettungswegen.
  • Alarmierungseinrichtungen: Signalgeber, Blitzleuchten, Sprachalarmierung.
  • Übertragungseinrichtung: Weg zur Leitstelle oder Feuerwehr.
  • Zugang für die Feuerwehr: Feuerwehr-Schlüsseldepot, Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau und Laufkarten, damit die Einsatzkräfte den Melder ohne Suche finden.

Norm und Betreiberpflichten

DIN 14675 beschreibt den gesamten Lebenszyklus einer Anlage: Konzept, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung. Für diese Phasen ist Fachkunde nachzuweisen; Errichter arbeiten dafür mit einem geprüften Qualitätsmanagement.

Im Betrieb bleibt der Betreiber verantwortlich. Er benennt eine eingewiesene Person, führt das Betriebsbuch, sorgt für wiederkehrende Inspektion und Wartung, hält die Melderumgebung frei und meldet Arbeiten an, die Falschalarme auslösen können. Wird die Anlage vorübergehend außer Betrieb genommen, verlangt die Feuerwehr in der Regel eine Ersatzmaßnahme wie eine Brandsicherheitswache.

Aufschaltung und was danach passiert

Ob die Meldung zur Feuerwehr oder zunächst zu einer Notruf- und Serviceleitstelle geht, entscheidet die baurechtliche Auflage. Ohne Auflage ist die Aufschaltung auf eine besetzte Leitstelle der praktikable Weg: Dort wird die Meldung eingeordnet, der Objektverantwortliche erreicht und die Alarmverfolgung angestoßen. Eine Anlage, die nur örtlich hupt, verlässt sich darauf, dass jemand zuhört.

Grenzen

  • Falschalarme. Staub, Dampf, Abgase und Handwerkerarbeiten lösen aus. Die Antwort ist die passende Meldertechnik je Raum, nicht das Abschalten der Gruppe.
  • Erkennung ist keine Bekämpfung. Die Anlage meldet; löschen müssen Menschen oder eine Löschanlage.
  • Alarm ohne Ablauf bleibt Lärm. Ohne geübte Räumung und benannte Verantwortliche verstreicht die gewonnene Zeit ungenutzt.

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