Einfach erklärt

Alarmverfolgung

Alarmverfolgung ist der geregelte Weg einer Alarmmeldung von ihrem Eingang bis zum Abschlussbericht. Sie umfasst die Verifikation der Meldung, die Alarmierung der zuständigen Kräfte, die Anfahrt, die Begehung des Objekts, die Klärung der Ursache, die Wiederherstellung des gesicherten Zustands und die Dokumentation.

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Abgrenzung: Prozess, Kräfte und Routine

Die drei Begriffe werden häufig vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge.

  • Alarmverfolgung ist der Prozess. Sie beginnt in der Leitstelle und endet mit dem Bericht.
  • Interventionsdienst sind die Kräfte, die anfahren. Er ist ein Teil der Alarmverfolgung, nicht ihr Ganzes.
  • Revierdienst kontrolliert nach Plan, unabhängig davon, ob ein Alarm vorliegt. Er ist vorbeugend, die Alarmverfolgung ist ereignisgesteuert.

Wer nur eine Anfahrt einkauft, hat keine Alarmverfolgung. Ohne Verifikation vorher und Bericht danach bleibt offen, warum jemand gefahren ist und was er vorgefunden hat.

Der Ablauf

  1. Meldungseingang. Die Anlage übermittelt Meldertyp, Meldergruppe und Zeitstempel an die Notruf- und Serviceleitstelle.
  2. Verifikation. Die Leitstelle prüft, ob es sich um ein Ereignis oder eine Störung handelt — über Videoaufschaltung, Anlagenzustand, Rückruf beim Objektverantwortlichen oder Abgleich mit den Scharfschaltzeiten.
  3. Alarmierung. Nach dem vereinbarten Alarmierungsplan werden Interventionskräfte, Objektverantwortliche und bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr informiert.
  4. Anfahrt. Die Kraft übernimmt den Auftrag mit Objektakte, Zugangsweg und Schlüssel.
  5. Begehung. Außenhaut, Zugänge, ausgelöster Melder, Räume entlang eines festen Ablaufs. Auffälligkeiten werden mit Foto dokumentiert.
  6. Maßnahme. Wiederverschluss, Notsicherung bei Beschädigung, Rückstellung der Anlage, Übergabe an Polizei oder Handwerker.
  7. Bericht. Ursache, Uhrzeiten, Zustand, getroffene Maßnahme, offene Punkte — belastbar auch für den Versicherer.

Was vorher geklärt sein muss

Eine Alarmverfolgung funktioniert nur mit Vorarbeit. Dazu gehören die Aufschaltung der Anlage auf eine ständig besetzte Leitstelle, eine gepflegte Objektakte mit Grundriss und Ansprechpartnern, eine geregelte Schlüsselverwaltung, ein schriftlicher Alarmierungsplan mit Eskalationsstufen und die Absprache, wer die Kosten einer Anfahrt trägt. Fehlt der Zugang, endet die Verfolgung am Zaun.

Kennzahlen, die etwas aussagen

Aussagekräftig sind die Zeit von der Meldung bis zur Verifikation, die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen, der Anteil der in der Leitstelle geklärten Meldungen und der Anteil der Fehlalarme mit ermittelter Ursache. Eine hohe Fehlalarmquote ist kein Grund für schnellere Anfahrten, sondern für Ursachenbeseitigung an der Anlage.

Grenzen

  • Eine Anfahrt braucht Zeit. Wer eine Reaktion in Sekunden benötigt, braucht Personal vor Ort oder eine Videoaufschaltung mit Täteransprache.
  • Interventionskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Bei laufender Straftat wird gesichert und gemeldet, nicht eingegriffen.
  • Ohne Verifikationsmöglichkeit bleibt jede Meldung gleich viel wert — und jede Anfahrt gleich teuer.

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