Einfach erklärt

§ 34a GewO

Was regelt § 34a der Gewerbeordnung (GewO)?

Der § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist die zentrale gesetzliche Vorschrift für das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Er legt fest, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf. Ziel ist ein hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandard zum Schutz von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.

Zum Bewachungsgewerbe gehören Tätigkeiten wie Objektschutz, Personenschutz, Revierdienste oder Veranstaltungsschutz. Synonyme Begriffe sind Paragraph 34a GewO oder Gewerbeordnung Sicherheitsgewerbe.

Voraussetzungen für Bewachungsunternehmen

Jedes Unternehmen, das gewerblich bewacht, braucht eine behördliche Genehmigung und muss die persönliche Zuverlässigkeit seiner Verantwortlichen nachweisen.

Bewachungserlaubnis und Zuverlässigkeitsprüfung

Die Bewachungserlaubnis wird von der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt) erteilt. Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit des Inhabers und aller leitenden Personen. Geprüft werden Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Schufa-Auskunft. Bei relevanten Vorstrafen oder erheblichen Schulden wird die Erlaubnis versagt.

Anforderungen an Sicherheitsmitarbeiter

Neben dem Unternehmen müssen auch die einzelnen Wachpersonen qualifiziert und zuverlässig sein. Je nach Tätigkeit reicht eine Unterrichtung oder es ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.

Unterrichtungsverfahren oder Sachkundeprüfung?

Für einfache Bewachungstätigkeiten genügt ein Unterrichtungsverfahren (mindestens 40 Stunden bei der IHK). Für besonders verantwortungsvolle Bereiche ist jedoch die Sachkundeprüfung (auch 34a Schein oder 34a Sachkundeprüfung genannt) verpflichtend.

Inhalte und Ablauf der Sachkundeprüfung

Die IHK-Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wichtige Themen sind Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Umgang mit Menschen, Deeskalation, Datenschutz und Waffenrecht.

Aktuelle Neuerung seit Juli 2025: Das Bewertungssystem ist nun punktgenauer. Es gibt Teilpunkte statt nur „richtig/falsch“, mehr Fragen (ca. 82–84) und eine maximale Punktzahl von 120. Zum Bestehen sind mindestens 50 % erforderlich.

Das Bewacherregister

Alle Wachpersonen müssen vor ihrem ersten Einsatz im zentralen Bewacherregister der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese prüft automatisch die Zuverlässigkeit. Erst nach Freigabe darf die Person arbeiten. Alle fünf Jahre erfolgt eine erneute Überprüfung.

Welche Tätigkeiten fallen unter § 34a GewO?

Typische Beispiele:

  • Stationärer Objektschutz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen
  • Revier- und Streifendienste
  • Veranstaltungsschutz und Ordnungsdienst bei Events
  • Kontrolle von Ladendieben oder Türsteher-Tätigkeiten (hier immer Sachkunde pflichtig)

Reine Service- oder Pförtnerdienste ohne Schutzfunktion sowie Eigenbewachung durch eigenes Personal fallen meist nicht darunter.

Wie erfüllt CIBORIUS die Anforderungen des § 34a GewO?

Bei CIBORIUS Security & Service Solutions GmbH erfüllen Unternehmen und Mitarbeiter nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des § 34a GewO – wir setzen deutlich höhere interne Standards. Regelmäßige Schulungen, sorgfältige Personalauswahl und der Einsatz moderner Technik wie Videoüberwachung und KI-gesteuerten Robotern garantieren maximale Zuverlässigkeit für unsere Kunden aus Industrie, Handel, öffentlichen Einrichtungen und Eventbereich.

Sie suchen einen zuverlässigen und gesetzeskonformen Partner? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Sicherheitsberatung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist die Basisqualifikation für einfache Tätigkeiten. Die Sachkundeprüfung ist umfangreicher und für sensible Bereiche (z. B. Citystreife, Türsteher) verpflichtend.

Gilt das neue Bewertungssystem der Sachkundeprüfung bereits?
Ja, seit dem 1. Juli 2025: Teilpunkte, mehr Fragen und faire Bewertung.

Wer prüft die Zuverlässigkeit im Bewacherregister?
Die zuständige Behörde am Wohnort der Person – automatisch nach Meldung durch das Unternehmen.

Muss jedes Sicherheitsunternehmen eine Bewachungserlaubnis haben?
Ja, für alle gewerblichen Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO.

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