Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) ist eine rechtlich vorgeschriebene Prüfung in Deutschland, die für Personen erforderlich ist, die im Bewachungsgewerbe arbeiten möchten. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Sicherheitskräfte über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben professionell und verantwortungsvoll zu erfüllen.
Zielgruppe
Die Sachkundeprüfung richtet sich an Personen, die in der Bewachung von Objekten, bei Veranstaltungen oder im Personenschutz tätig werden wollen.
Bedeutung
- Der Nachweis der Sachkunde ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO, die für die Ausübung bestimmter Sicherheitsdienstleistungen erforderlich ist.
- Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung trägt zur Erhöhung der Professionalität und Sicherheit im Bewachungsgewerbe bei.