Die Verantwortung für den Brandschutz liegt bei den Arbeitgebern. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und geeignete Brandschutzmaßnahmen umgesetzt sind. Dazu gehört die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten, der für die Planung und Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zuständig ist.